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Formulare zum Download:

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Vollmacht

Diese Vollmacht wir von mir für die meisten außergerichtlichen oder gerichtlichen Angelegenheit im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit benötigt. 

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Vollmacht in Strafsachen

Diese Vollmacht wird für die Vertretung in Strafsachen bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren benötigt. 

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Antrag auf Beratungshilfe

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Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen  Verhältnisse

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Aufnahmebogen in Ehescheidungssachen

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Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt (Stand 01.01.2010)

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UNFALL - Was nun?

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Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltsverein habe ich mich deren Empfehlung angeschlossen und biete den Kontakt in Unfallsachen über das Schadenportal Schadenfix.de an. Sie finden dort die Beantwortung der ersten  Fragen, die bei Ihnen anlässlich des Unfalls auftauchen und können darüber hinaus mit mir oder anderen Anwälten Kontakt aufnehmen. dies geschiet, indem Sie entweder mich mittels im Netz aufrufbarem Fragebogen für Anspruchsteller informieren und mit der ebenfalls so erhältlichen Vollmacht mandatieren oder direkt telefonisch um einen kurzfristigen Termin bitten. Einen solchen bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 h.

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Bitte nehmen Sie Entscheidungen über Ihr Fahrzeug erst nach Rücksprache mit mir oder aber Konsultation eines Sachverständigen, hier empfehle ich Ihnen die Sachverständigen Detlef Pfeifer, Beim Waisenhaus 2, 18055 Rostock, Telefon: 0381-5191929 oder 0178-4008200 oder  Gensert + Breitfelder, Alte Schmelze 21, 65201 Wiesbaden, 0611-391000, Fax: 0611-3910011, www.sv24.deIch arbeite seit langem mit beiden Büros, die sich durch  qualifizierte Gutachten und rasche Tätigkeit auszeichnen, zusammen. Sollten Sie keine Stammwerkstatt für Ihr Fahrzeug haben, sind wir Ihnen auch gerne behilflich, eine schadenadäquate Werkstatt zu finden.

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Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im Umgang mit der Schadenregulierung gegenüber Versicherungen kann ich Ihnen die anwaltliche Hilfe nur ans Herz legen. Bekanntlich halten Versicherer gerne ihre Gelder zusammen. Dieses Denken bestimmt in vielen Fällen die Schadenabwicklung durch den Haftpflichtversicherer. Wenn der Sachbearbeiter in jedem Abwicklungsfall nur 10 € einspart, macht dies bei der Anzahl der Unfälle im Jahr eine sechsstellige Summe aus. Ihnen, dem der vielleicht noch verschmerzbare Betrag abgezogen wird, fehlt er jedoch zum Schadenausgleich. Um Ihnen das zu verschaffen, was Ihnen tatsächlich zusteht, ist daher anwaltliche Hilfe unabdingbar. 

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Es würde mich freuen, wenn Sie sich meiner Ratschläge annähmen und mit mir in Verbindung setzen würden.

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Zur Aufnahme Ihres Unfalles klicken Sie bitte auf schadenfix.de

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